Ä R G E R  MIT DER BAHN AG?   BAHN-WAHN-TEIL II
 




zum widerspruch Mein Widerspruch gegen die unzulässige Fahrpreisnacherhebung (Teil II)
zur kurzdarstellung Kurzschilderung des Sachverhalts (Teil I)
zur beschwerde Meine Beschwerde: Unverschämtes Verhalten eines VRR-Zugbegleiters (Teil III)

 


 

Es folgt: Mein Widerspruch gegen die unzulässige Fahrpreisnacherhebung

Klar scheint inzwischen zu sein, dass weder die Bahn AG noch sonst irgend jemand sich zuständig fühlt, einmal ausgestellte Schwarzfahrertickets in Frage zu stellen. Dazu nur eines:
Welch gelungene Ironie der Bahn AG, auf die Rückseite eines solchen Straftickets zu drucken:

 

"Sehr geehrter Fahrgast, Sie konnten heute bei der durchgeführten Fahrscheinprüfung keinen zur Fahrt gültigen Fahrschein vorlegen. [...] Der erhöhte Fahrpreis ermäßigt sich, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen ab dem Feststellungstag bei einer DB-Verkaufsstelle nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen persönlichen Fahrscheins waren. [...]

Ihre Deutsche Bahn, DB Reise&Touristik AG, DB Regio AG"

und weiter:

"Zuschriften richten Sie bitte ausschließlich an: Credidata GmbH, 76520 Baden-Baden"

 


 

Liebe Credidata, wo liegt das Problem bei der Bearbeitung meines Einspruchs gegen die "Fahrpreisnacherhebung"?

Dass ich eben nicht in einer Kontrolle "erwischt" wurde sondern eine Fahrkarte kaufen wollte?

Dass ich kein "VRR-Schwarzfahrer" war, weil ich

a) fernreisend,

b) im Besitz eines gültigen Anschlussfahrscheins und

c) BahnCard-Inhaber war???

Dass ich es gewagt habe, den Zug einfach zu betreten - und nicht weiter mit den Fahrkarten-Automaten gekämpft habe, die erfahrungsgemäss häufig nicht funktionieren?

Hätte ich den Zug vielleicht an einem Adventsonntagsabend um 20:44 Uhr verpassen sollen, um den erst eine Zeitstunde später fahrenden Zug um 22 Uhr zu nehmen (- im übrigen dann noch immer ohne Fahrschein wegen geschlossenen Schaltern!!!)? Warten worauf, bei einer Fahrtzeit von 3 Stunden, die der Zug wegen 2maligem Umsteigen für eine Strecke benötigt, die man mit dem Auto in gut einer Stunde zurücklegt?

Erzählt mir auch nichts von einer "Startfahrkarte" über z.B. 1 Zone, damit ich wenigstens im Besitz eines gültigen Fahrscheins bin, wenn euer Personal schon keine Anschlussfahrkarten aus der näheren Umgebung kennt und kennen will. Erfahrung besitze ich auch bei einer solchen Lösung: Aus Unsicherheit, als die Strecke für mich noch neu war, kaufte ich mir einmal eine "Startfahrkarte". Euer damaliger Zugbegleiter-Kollege war infolge mit der Verrechnung völlig überfordert, weil der Fahrschein zu meinem Anschlusssemsterticket, den er mir ausstellen musste, eben eine Deutsche Bahn-Fahrkarte ist - der Fahrtantritt aber ein Verbundticket.


Zu augenscheinlich sprechen alle Indizien in meinem Fall für den Angeklagten, und darum schalten Credidata, VRR und DB lieber auf Non-Kommunikation. Ich an eurer Stelle würde mich darum bemühen, die Firmenphilosofie nicht nur über teure Werbung nach außen darzustellen, sondern sie im Kundenkontakt auch umzusetzen. Image-Bildung hängt noch immer von mehr realen Faktoren als von reiner Werbung ab. Aber dazu fehlen auch in diesem Bereich sicherlich Experten...


 

Nachtrag Sa., 11. August 2001: Auf der Strecke Münster-Essen erlebe ich das gleiche Spiel, diesmal ist es eine junge Frau, die gar nicht weiß, wie ihr geschieht. Nach ihren Angaben hatte sie, aus Osnabrück kommend, den Anschluss-Zug in Münster überhaupt nur knapp erreicht, weil ihr Zug, und jetzt dürfen alle dreimal raten... Verspätung hatte. Der Schaffner hat ihr trotzdem 60,-DM Strafe in Rechnung gestellt, da sie den Zug zwar außerordentlich knapp, aber ohne gültigen Weiterfahrausweis betreten hatte. Außer mir konnten drei weitere Fahrgäste bestätigen, dass am Fahrkartenschalter - wie immer - an diesem Samstagmittag eine enorme Schlange wartete, was hätte die junge Frau denn tun sollen?
Ich halte es bereits für eine Zumutung, Anschlusszüge nur noch im Renntempo erreichen zu können. Oft genug habe ich selbst - dank Zug-Unpünktlichkeit - nur mit einer gigantischen Kraftanstrengung (Gepäck!) und einem weltmeisterschaftsreifen Spurt meine Anschlusszüge noch erreicht. Die DB-Werbung wird bald versprechen, dass der Kunde eine (entsprechende?) "Vergütung bei Unpünktlichkeit" erhalten soll - warum klärt sie aber nicht darüber auf, dass Fahrscheinkaufen im Zug nicht mehr, nicht einmal in o.g. (und von der Bahn selbst verschuldeten!!!) Ausnahmefällen, möglich ist?

Steckt dahinter etwa Methode, liebe Bahn? Vorneherum öffentlichkeitswirksam einen kleinen Verspätungs-Taler, und hintenrum dieses verlorene Geld über die 60DM-Strategie wieder einholen?
So saniert man sich auf Kosten seiner (Noch-)Kunden...

 

 

An die
Creditata GmbH

76520 Baden-Baden

 

 

Münster, 19.12.2000

 

Einspruch gegen Fahrpreisnacherhebung, Nr. 40 0000666431 0, ausgestellt am 17.12.2000

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen die mir am Sonntag, 17.12.2000, ausgestellte Fahrpreisnacherhebung, Nr. 40 0000666431 0, in Höhe von DM 60,- ein.

Diese Fahrpreisnacherhebung wurde aus folgendem Grund zu Unrecht erhoben:

Ab Hbf Krefeld fuhr ich am gestrigen Abend um 20:44 mit dem "Rhein-Emscher-Express" (RE 3, Zugnummer 10335) nach Recklinghausen, um dort in den Anschlußzug "Haard-Express" (RE 2) nach Münster umzusteigen. Ich bin Kundin der Deutschen Bahn und im Besitz sowohl einer BahnCard (2. Klasse, K.Nr. 7081 4100 4062 6853) als auch eines Semestertickets der Universität Münster.

Seit vielen Jahren nutze ich regelmäßig die Vorteile der Kombination von BahnCard und Anschlußticket für Studenten und kaufe dementsprechend einen ermäßigten Fahrschein der Deutschen Bahn für die Strecke Krefeld - Recklinghausen mit dem Fahrtziel Münster Hbf. Da das Reisezentrum am Hbf Krefeld nicht geöffnet war, standen lediglich der mit Kredit- oder EC-Karte zu bedienende Fahrkartenautomat der Deutschen Bahn und der VRR-Fahrkartenautomat (Bargeld) zur Verfügung. Es war mit meinem 50,- DM-Schein nicht möglich, an den dort angebotenen automatisierten Verkaufsstellen einen Fahrschein zu lösen.

Daher stieg ich direkt beim Zugbegleiter (selbe Tür) in den Zug und wandte mich sofort bei Fahrtantritt, ohne vorher einen Sitzplatz zu suchen, an Ihren Mitarbeiter mit dem Wunsch, meinen Fahrschein der Deutschen Bahn AG bei ihm zu kaufen. Der Zugbegleiter befand sich in Begleitung von zwei Angestellten des Sicherheitsdienstes.

Der Zugbegleiter entsprach meiner Bitte mit der folgender Begründung nicht: In Zügen des VRR seien Fahrscheine vor Fahrtantritt zu lösen, andernfalls sei er als Kontrolleur des VRR berechtigt, einen erhöhten Fahrpreis zu erheben.

Die von mir vorgebrachten Einwände, daß es mir nicht möglich war einen Fahrschein vor Fahrtantritt zu erwerben, und daß ich wegen des günstigeren Fahrpreises und der Weiterfahrt über die Grenzen des VRR hinaus als Kunde der Deutschen Bahn AG gelte, wurden überhaupt nicht - weder durch den Zugbegleiter noch durch die Sicherheitsangestellten - zur Kenntnis genommen.

Wiederholte Bemühungen meinerseits, die Situation zu klären, wurden von Ihren Mitarbeitern äußerst schroff mit der Begründung, ein Fahrschein mit BahnCard-Ermäßigung könne, dürfe und wolle man mir nicht ausstellen, einfach abgewiesen.

Nach Feststellung meiner Personalien durch das Sicherheitspersonal bat ich Ihre Mitarbeiter - sowohl den Zugbegleiter als auch die Sicherheitsbediensteten - mir Ihre Namen oder Dienstausweise zur Feststellung der jeweiligen Dienstnummer zu zeigen.

Dieser Bitte wurde auch nach viermaliger Aufforderung nicht entsprochen.

Nach diesem Vorfall erklärten sich sofort vier, mir unbekannte Mitreisende bereit, als Zeugen gegen das ungebührliche, öffentliche Verhalten Ihrer Außendienstangestellten zur Verfügung zu stehen. Diese vier Personen werden auch bezeugen, daß ich unverzüglich mit der Bitte des Fahrscheinkaufs an den Zugbegleiter herangetreten bin.

Bezug nehmend auf mein Gespräch vom 18.12.2000 mit dem Fahrdienstleiter des Hbf Münster, Herrn Türpitz, möchte ich weiterhin feststellen, daß mir von Seiten der Deutschen Bahn AG bestätigt wurde, daß im Falle eines vergeblichen Kaufversuchs am Automaten (in Verbindung mit der BahnCard) und einem Semesterticket als Anschlußfahrkarte über den VRR hinaus, der Zugbegleiter dazu verpflichtet ist, wie von mir bei Fahrtantritt gefordert, eine Fahrkarte der Deutschen Bahn AG auszustellen. Für eventuelle Rücksprachen steht Ihnen Herr Türpitz zur Verfügung (siehe Anlage).

Angesichts der von Ihnen festgesetzten 14 Tage Zahlungsfrist ab Feststellungsdatum erwarte ich von Ihnen eine sofortige Stellungnahme bezüglich des Vorgangs. Bei Nichteinhaltung dieser von mir gesetzten Frist werde ich, um eventuellen Ansprüchen des Inkassounternehmens aus Verzugsgesichtspunkten entgegenzutreten, die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes fristgerecht aber unter Vorbehalt tätigen.

Sollte mir innerhalb von 21 Tagen ab dem Feststellungsdatum keine Stellungnahme Ihrerseits zugekommen sein, werde ich die Überweisung stornieren und die an mich gestellten Forderungen als Gegenstandslos betrachten. Des Weiteren werde ich mich über das ungebührliche, öffentliche Auftreten ihrer Außendienstmitarbeiter an entsprechender Stelle beschweren.

Bitte berücksichtigen Sie: Ich erkläre mich nicht damit einverstanden, daß die Firma Creditata meine Daten per EDV speichert und/oder an Dritte weiterleitet.

 

Mit freundlichem Gruß,

Beatrix Reiß

 

Dieses Schreiben geht außerdem, als Anlage der Beschwerde gegen Ihre Mitarbeiter, an:

1. DB, Regionalbahn Rhein-Ruhr, Essen

2. DB AG, Kundenbetreuungsstelle, Frankfurt/M.

Anlagen:

Handschriftliche Information von Herrn Türpitz, Deutsche Bahn, Münster vom 18.12.2000 Kopie der ausgestellten Fahrpreisnacherhebung Nr. 40 0000666431 0

 

 

Was bleibt mir noch zu sagen? Zu diesem Fall momentan nichts mehr, denn auf Anraten meines Anwalts kann man die Akte nun nur auf eine "längere Wiedervorlagefrist" legen und "hoffen, dass die Gegenseite doch noch antwortet".

Vielleicht verklagt mich die Bahn nun wegen dieser Seiten.
Immerhin hätte sie dann geantwortet.

Ach ja, und bestimmt hätten sich Bahn und Credidata gemeinsam unverzüglich gemeldet, wenn ich einfach nicht gezahlt hätte... Beim nächsten Mal bin ich klüger!!!

Vielleicht antwortet mir auch jemand, der den Bahnwahn ebenfalls satt hat und / oder Erfahrung in solchen Angelegenheiten hat?