An die
Creditata GmbH
76520 Baden-Baden
Münster, 19.12.2000
Einspruch gegen Fahrpreisnacherhebung, Nr. 40 0000666431 0, ausgestellt am 17.12.2000
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen die mir am Sonntag, 17.12.2000, ausgestellte Fahrpreisnacherhebung, Nr. 40 0000666431 0, in Höhe von DM 60,- ein.
Diese Fahrpreisnacherhebung wurde aus folgendem Grund zu Unrecht erhoben:
Ab Hbf Krefeld fuhr ich am gestrigen Abend um 20:44 mit dem "Rhein-Emscher-Express" (RE 3, Zugnummer 10335) nach Recklinghausen, um dort in den Anschlußzug "Haard-Express" (RE 2) nach Münster umzusteigen. Ich bin Kundin der Deutschen Bahn und im Besitz sowohl einer BahnCard (2. Klasse, K.Nr. 7081 4100 4062 6853) als auch eines Semestertickets der Universität Münster.
Seit vielen Jahren nutze ich regelmäßig die Vorteile der Kombination von BahnCard und Anschlußticket für Studenten und kaufe dementsprechend einen ermäßigten Fahrschein der Deutschen Bahn für die Strecke Krefeld - Recklinghausen mit dem Fahrtziel Münster Hbf.
Da das Reisezentrum am Hbf Krefeld nicht geöffnet war, standen lediglich der mit Kredit- oder EC-Karte zu bedienende Fahrkartenautomat der Deutschen Bahn und der VRR-Fahrkartenautomat (Bargeld) zur Verfügung. Es war mit meinem 50,- DM-Schein nicht möglich, an den dort angebotenen automatisierten Verkaufsstellen einen Fahrschein zu lösen.
Daher stieg ich direkt beim Zugbegleiter (selbe Tür) in den Zug und wandte mich sofort bei Fahrtantritt, ohne vorher einen Sitzplatz zu suchen, an Ihren Mitarbeiter mit dem Wunsch, meinen Fahrschein der Deutschen Bahn AG bei ihm zu kaufen. Der Zugbegleiter befand sich in Begleitung von zwei Angestellten des Sicherheitsdienstes.
Der Zugbegleiter entsprach meiner Bitte mit der folgender Begründung nicht: In Zügen des VRR seien Fahrscheine vor Fahrtantritt zu lösen, andernfalls sei er als Kontrolleur des VRR berechtigt, einen erhöhten Fahrpreis zu erheben.
Die von mir vorgebrachten Einwände, daß es mir nicht möglich war einen Fahrschein vor Fahrtantritt zu erwerben, und daß ich wegen des günstigeren Fahrpreises und der Weiterfahrt über die Grenzen des VRR hinaus als Kunde der Deutschen Bahn AG gelte, wurden überhaupt nicht - weder durch den Zugbegleiter noch durch die Sicherheitsangestellten - zur Kenntnis genommen.
Wiederholte Bemühungen meinerseits, die Situation zu klären, wurden von Ihren Mitarbeitern äußerst schroff mit der Begründung, ein Fahrschein mit BahnCard-Ermäßigung könne, dürfe und wolle man mir nicht ausstellen, einfach abgewiesen.
Nach Feststellung meiner Personalien durch das Sicherheitspersonal bat ich Ihre Mitarbeiter - sowohl den Zugbegleiter als auch die Sicherheitsbediensteten - mir Ihre Namen oder Dienstausweise zur Feststellung der jeweiligen Dienstnummer zu zeigen.
Dieser Bitte wurde auch nach viermaliger Aufforderung nicht entsprochen.
Nach diesem Vorfall erklärten sich sofort vier, mir unbekannte Mitreisende bereit, als Zeugen gegen das ungebührliche, öffentliche Verhalten Ihrer Außendienstangestellten zur Verfügung zu stehen. Diese vier Personen werden auch bezeugen, daß ich unverzüglich mit der Bitte des Fahrscheinkaufs an den Zugbegleiter herangetreten bin.
Bezug nehmend auf mein Gespräch vom 18.12.2000 mit dem Fahrdienstleiter des Hbf Münster, Herrn Türpitz, möchte ich weiterhin feststellen, daß mir von Seiten der Deutschen Bahn AG bestätigt wurde, daß im Falle eines vergeblichen Kaufversuchs am Automaten (in Verbindung mit der BahnCard) und einem Semesterticket als Anschlußfahrkarte über den VRR hinaus, der Zugbegleiter dazu verpflichtet ist, wie von mir bei Fahrtantritt gefordert, eine Fahrkarte der Deutschen Bahn AG auszustellen. Für eventuelle Rücksprachen steht Ihnen Herr Türpitz zur Verfügung (siehe Anlage).
Angesichts der von Ihnen festgesetzten 14 Tage Zahlungsfrist ab Feststellungsdatum erwarte ich von Ihnen eine sofortige Stellungnahme bezüglich des Vorgangs.
Bei Nichteinhaltung dieser von mir gesetzten Frist werde ich, um eventuellen Ansprüchen des Inkassounternehmens aus Verzugsgesichtspunkten entgegenzutreten, die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes fristgerecht aber unter Vorbehalt tätigen.
Sollte mir innerhalb von 21 Tagen ab dem Feststellungsdatum keine Stellungnahme Ihrerseits zugekommen sein, werde ich die Überweisung stornieren und die an mich gestellten Forderungen als Gegenstandslos betrachten. Des Weiteren werde ich mich über das ungebührliche, öffentliche Auftreten ihrer Außendienstmitarbeiter an entsprechender Stelle beschweren.
Bitte berücksichtigen Sie: Ich erkläre mich nicht damit einverstanden, daß die Firma Creditata meine Daten per EDV speichert und/oder an Dritte weiterleitet.
Mit freundlichem Gruß,
Beatrix Reiß
Dieses Schreiben geht außerdem, als Anlage der Beschwerde gegen Ihre Mitarbeiter, an:
1. DB, Regionalbahn Rhein-Ruhr, Essen
2. DB AG, Kundenbetreuungsstelle, Frankfurt/M.
Anlagen:
Handschriftliche Information von Herrn Türpitz, Deutsche Bahn, Münster vom 18.12.2000
Kopie der ausgestellten Fahrpreisnacherhebung Nr. 40 0000666431 0